Kein Schadenersatz für Schäden durch aufgewirbelten Stein
Wird ein auf der Straße liegender Stein von den Rädern eines Lkw aufgewirbelt und auf ein nachfolgendes Fahrzeug geschleudert, stellt sich den Beteiligten einschließlich des Kfz-Haftpflichtversicherers regelmäßig die Frage, ob ein unabwendbares Ereignis gemäß § 17 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) vorliegt, das einer Haftung des Halters des Lkw entgegensteht.
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