Auskunftsrecht des Versicherers bei Berufsunfähigkeitsversicherung
Aufgrund eines Burnout-Syndroms beantragte der Versicherungsnehmer Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Er war aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr fähig, seine berufliche Tätigkeit auszuüben. Im Rahmen der Bearbeitung des Antrags forderte ihn die Versicherung zur Abgabe einer Schweigepflichtentbindung auf. Hierbei werden u. a. der Grad der Berufsunfähigkeit festgestellt und das ordnungsgemäße Zustandekommen des Vertrags überprüft. Der Kläger weigerte sich jedoch, eine solche Entbindung zu erteilen.
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