Praxisbeispiel: Abmahnung vermeiden: So können Makler die Erstinformation via Internet übermitteln | dasinvestment.com
Wer als Makler über die eigene Internetseite Produkte verkauft, muss Kunden bereits beim ersten Geschäftskontakt über seinen Maklerstatus aufklären. Anonsten könnte es eine Abmahnung geben, warnt Fachanwalt Norman Wirth. Wie Makler vorgehen können, zeigen wir hier an einem Praxisbeispiel.
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