Zur Maklerhaftung bei Unterversicherung von Hausrat
Wer haftet für einen Schaden, der durch Unterversicherung in der Hausratversicherung zu Stande kam? Das OLG Frankfurt hat jüngst entschieden, dass der Versicherungsmakler dann nicht haftbar ist, wenn die Unterversicherung auf Grund von nachträglichen Anschaffungen des Versicherungsnehmers zustande kam. Das Gericht führte aus, dass der Makler nicht verpflichtet ist, ungefragt zu prüfen, ob sich aus Seiten des Versicherungsnehmers etwas ändert.
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