Zum Versicherungsfall "Überschwemmung" in der Kfz-Kaskoversicherung
Gelangt durch Starkregen so viel Wasser in das Fahrzeuginnere, dass die Elektronik "überflutet" und beschädigt wird, ist dies laut Kammergericht Berlin (KG Berlin, 01.07.2016 - 6 U 71/16) kein in der Teilkaskoversicherung gedeckter Versicherungsfall durch Überschwemmung.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24