Versicherungsschutz der Privathaftpflicht für Esel
Zwei auf dem Hof einer Versicherungsnehmerin untergebrachte Eselinnen haben einen Verkehrsunfall verursacht. Dafür wollte die Frau ihre Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Nach Ansicht der Versicherung war der Vorfall nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Es stellte sich heraus, dass die Klägerin es versäumt hatte, den Strom des Elektrozauns einzuschalten. Daraufhin entfernten die Tiere sich aus der Koppel und liefen auf die Straße.
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