Urteil » Widerrufsjoker bringt bei manchen Fondspolicen wenig
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass unter Umständen nur die Kosten der Police zu ersetzen sind, nicht jedoch das aufgelaufene Guthaben. Hintergrund: Wer zwischen 1995 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen ...
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