Unfallversicherungsschutz beim "Entengang"?
Wann ein Unfall im Sinne der Unfallversicherung anzunehmen ist, richtet sich nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB). Danach liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
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