Unfallversicherungsschutz bei Bandscheibenvorfall
Ein Versicherungsnehmer erlitt nach zwei Unfällen einen Bandscheibenvorfall. Laut den Versicherungsbedingungen sind gesundheitliche Vorschädigungen ausgeschlossen, weshalb die Versicherung die Deckung versagte. Im vorliegenden Fall verlor der Kläger beim Tragen von schweren Gewichten das Gleichgewicht. Als er dabei auf den Rücken fiel, zog er sich eine Zerrung der Lendenwirbelsäule zu. Bei Waldarbeiten rutschte er ein paar Monate später erneut trotz festem Schuhwerk beim Anheben eines Baumstammes aus. Beim darauffolgenden Sturz kam es zu einem Bandscheibenvorfall.
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