Strafzettel: Geld oder Gefängnis
Weil er eine Ordnungsstrafe nicht ganz beglichen hatte, wurde ein 28-Jähriger bei der Rückkehr aus dem Urlaub festgenommen. Der Mann sollte 2015 wegen Falschparkens 15 Euro zahlen. Er entrichtete jedoch nur einen Teil der Summe. Da sein Aufenthaltsort unbekannt war, ließ ihn die Staatsanwaltschaft mit Haftbefehl suchen. Am Flughafen Hamburg stellte ihn die Bundespolizei vor die Wahl, den Rest und weitere Kosten zu zahlen, oder einen Tag ins Gefängnis zu gehen. Der Mann zahlte.
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