Schadensersatz für Sachschaden an eigener Garage nach Reifenwechsel
Im vorliegenden Streitfall ließ ein Mann seine Reifen in der Werkstatt wechseln. Dafür hatte er die neu anzubringenden Sommerreifen bei zurückgeklappter Rückenlehne der Rückbank nebeneinander im Kofferraum liegend zur Werkstatt gefahren. Nach abgeschlossener Montage hatte der Reifenhändler die Rückenlehne hochgeklappt und die alten Winterreifen nebeneinanderstehend im Kofferraum platziert. Zuhause angekommen, öffnete er per Fernsteuerung die Kofferraumklappe. Die aufrecht transportierten Reifen rollten heraus und verursachten einen Sachschaden von ca. 6.000 Euro am Garagentor.
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