Rechtsanwalt Jens Reichow: In diesen Fällen haftet der GmbH-Geschäftsführer persönlich
In der Regel haftet der Geschäftsführer einer GmbH nicht mit seinem eigenen Vermögen. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Rechtsanwalt Jens Reichow von der Hamburger Kanzlei Jöhnke und Reichow nennt hier die häufigsten Fälle, in denen sich ein Geschäftsführer persönlich verantworten muss. In Verbindung stehende Nachrichten: Haftungsfallen vermeiden: Bafin beantwortet 3 Berater-Fragen zu Robo-Advisors Rechtsanwalt erklärt: Die 3 häufigsten Haftungsfälle des Jahres 2016 Rechtsanwalt erklärt: "Sittenwidrig": Diese Honorarvereinbarungen sind unwirksam Rechtsanwalt erklärt: IDD-Umsetzung: Das ändert sich für Vermittler von Fondspolicen
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