OLG Hamm zu gestohlenem Türschlüssel: Kein Versicherungsschutz für Wohnungsdiebstahl
Kurz ließ eine Frau ihre Handtasche aus den Augen, da entwendeten Unbekannte nicht nur ihren Schlüssel, sondern später auch Gegenständen aus der Wohnung. Ein Fahrlässiges Verhalten, das den Versicherungsschutz ausschließt, so das OLG Hamm.
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