Nutzungsausfallschaden: Versicherung zu 8.732 Euro Nutzungsausfallentschädigung verurteilt
Veranlasst eine Versicherung durch ihr eigenes Verhalten einen Unfallgeschädigten dazu, eine wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme zur Vermeidung eines ungewöhnlich hohen Nutzungsausfallschadens zu unterlassen, so kann sie anschließend nicht die Schadensminderungspflicht des Geschädigten einwenden.
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