LG Köln weist Klage von Mira 2000 wegen Maklerprovision ab
Das LG Köln hat im Jahr 2017 die Ansprüche der Mira 2000 auf Zahlung einer Maklerprovision nach Vermittlung einer Nettopolice zurückgewiesen. Die vom LG Köln gegen diese Entscheidung zugelassene Revision wurde durch die Klägerin zurückgenommen. Die Entscheidung des LG Köln ist rechtskräftig.
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