LG Berlin: Keine Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung trotz Entfernens vom ...
Der Versicherungsnehmer verletzt trotz Entfernens vom Unfallort nicht die Aufklärungsobliegenheit in der Kfz-Kaskoversicherung, weil die entsprechende Sanktionsklausel in den Versicherungsbedingungen unwirksam ist.
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