Kfz-Vollkaskoversicherung: Geld auch ohne Polizei
Kommt ein Fahrer von der Straße ab, fährt gegen einen Baum und holt nicht die Polizei, muss seine Vollkaskoversicherung trotzdem den Schaden tragen – nämlich dann, wenn nur ein geringer oder kein Fremdschaden entstanden war. Das entschied das Landgericht Schweinfurt (Az. 22 O 748/15). Bei dem Unfall wurde niemand verletzt. Der Mann, der drei Kinder dabei hatte, ließ das Auto in eine Werkstatt schleppen. Der Baum wurde begutachtet.
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