Hausratversicherer verweigert Zahlung aufgrund Fahrlässigkeit
Zusammen mit einem Kollegen befand sich die Klägerin auf dem Rückweg von der Betriebsfeier. Der Kollege schob ihr Fahrrad, in dessen Korb sich ihre Handtasche mitsamt den Wohnungsschlüsseln, Ausweispapieren und weiteren persönlichen Gegenständen befand. Die Handtasche war nicht gegen Diebstahl gesichert. Das Fahrrad blieb für einige Minuten unbeobachtet, als sich das Pärchen bei einer Unterbrechung des Heimwegs einander zuwendete. Die Handtasche konnte somit von einem entlanglaufenden Dieb gestohlen werden. Ein die Situation beobachtender Zeuge benachrichtigte umgehend die Polizei.
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