Check24-Urteil: Auch andere Vermittler könnten Probleme mit Webseite bekommen
Das Oberlandesgericht München hat das Vergleichsportal Check24 verpflichtet, bei seinem Onlineauftritt nachzubessern: Die Erstinformation muss dem Kunden zukünftig schriftlich auf der Webseite zur Verfügung gestellt werden. Doch das Urteil betrifft keineswegs nur das Vergleichsportal selbst. Auch Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler müssen nun wahrscheinlich vereinzelt ihre Webseite überarbeiten. Zu dieser Einschätzung kommt Fachanwalt Norman Wirth von der Berliner Anwaltskanzlei Wirth ... weiterlesen
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