Versicherer darf Berufsunfähigkeit nicht kleinrechnen
Karlsruhe (AFP) - Versicherer dürfen die Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht kleinrechnen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied, ist die Beeinträchtigung der gesamten Arbeit bei der Berechnung maßgeblich, nicht nur der Zeitanteil einzelner Tätigkeiten, die der Versicherte nicht mehr ausüben kann. (Az: IV ZR 535/15)
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