BGH - Honorar für Unfallgutachten sind Grenzen gesetzt
Der Festlegung von Honoraren für Unfallgutachten sind Grenzen gesetzt. Diese müssten im Rahmen des Üblichen bleiben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt. Als Richtlinie könnten beispielsweise die frei zugänglichen Honorarumfragen von Verbänden freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger genutzt werden, empfehlen die Richter. weiterlesen
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