Betriebliche Altersversorgung: Freie Fahrt für Ehefrauen
Auch ein Familien-Freifahrticket für den öffentlichen Nahverkehr kann zur betrieblichen Altersversorgung gehören und darf als Teil dieser nicht einfach gestrichen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf Ende Juni 2017 entschieden (Az. 6 Sa 173/17), eine Revision des Urteils ist zugelassen.
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