Vollkaskoversicherer verweigert Leistung
Der Anspruch auf Leistungen aus der Vollkaskoversicherung entfällt nicht allein deshalb, weil die Polizei nicht verständigt wurde. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass kein bzw. lediglich ein geringfügiger Fremdschaden entstanden ist. Im vorliegenden Sachverhalt ist der Kläger mit seinem Auto durch Schneeglätte von der Straße abgekommen. Das Fahrzeug rutschte eine Böschung herab und ist an einer Esche hängengeblieben. Neben dem Kläger befanden sich seine drei Kinder in dem Auto. Glücklicherweise blieben alle Insassen des Wagens unverletzt.
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