Versicherungsschutz für Schäden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger?
Lösen sich beim Abbremsen eines Fahrzeuges Eisplatten vom Dach eines gezogenen Anhängers und beschädigen diese die Heckklappe des Zugfahrzeuges, greift die Ausschlussklausel in Ziffer A.2.3 AKB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung). Das hat das OLG Hamm mit Beschluss vom 09.01.2017 - I- 6 U 139/16 festgehalten.
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