Restbenzin im Tank ist im Totalschadenfall vom Schädiger nicht zu ersetzen
Erleidet das Fahrzeug einen Totalschaden, so handelt es sich bei dem im Tank verbliebenen Benzin um keinen erstattungsfähigen Schaden. So urteilte das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 10.03.2016 - 7 O 119/ 14.
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