Redlichkeitsvermutung in der Kaskoversicherung
Falsche und teilweise widersprüchliche Angaben lassen im Kaskoversicherungsfall die grundsätzlich für den Versicherten bestehende Redlichkeitsvermutung entfallen, so das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung vom 06.10.2016 - I 20 U 197/15.
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