Krankenkassenleistung: Tattoo-Entfernung: Hier muss die Krankenkasse zahlen
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Es gibt jedoch auch Sachverhalte, in denen die Gerichte entscheiden müssen. So auch im Falle einer Versicherten, die mit Erfolg die Kostenübernahme für die Entfernung ihrer Tätowierung einklagte. Mehr zum Thema 'Krankenkasse'... Mehr zum Thema 'Sozialgericht'... Mehr zum Thema 'Leistung'...
Weiterlesen auf: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG