In Gegenrichtung auf dem Fahrradstreifen: Radler haftet für Unfall
Wer in Gegenrichtung auf einem Fahrradschutzstreifen fährt, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot. Er sollte deshalb besonders aufmerksam sein. Vor allem müsse er darauf achten, ob Fußgänger, aus seiner Sicht von links, die Straße überqueren wollen, befand das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 4 U 233/16) in einem Hinweisbeschluss zu einem Urteil des Landgerichts.
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