Eigenschaftsbezug des Rechtsschutzversicherungsvertrags
Auf dem in dem Versicherungsschein genannten Grundstück befand sich das Mobilheim des Klägers. Das Grundstück ist Teil eines Ferienparks. Im Jahr 2002 war es von dem Kläger gepachtet worden. Es kam zu Auseinandersetzungen mit dem Betreiber des Ferienparks, als er das Mobilheim im Jahr 2014 veräußern wollte. Denn dieser machte eine Nachfolgeverpachtung des Grundstücks an einen Käufer von der Zahlung eines einmaligen Beitrags als Sonderpacht in Höhe von 3.300 Euro abhängig.
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