Bußgeld von bis zu 5 Millionen Euro: Geldwäschegesetz bringt neue Pflichten für Vermittler
Mit Inkrafttreten des Geldwäschegesetzes Ende Juni ist die Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie in das deutsche Recht abgeschlossen worden. Für Vermittler bedeutet dies eine Reihe neuer Pflichten zur Vermeidung von Risiken der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, erklären Rechtsanwälte Alexander Stallbaum und Jürgen Evers von der Kanzlei Blanke Meier Evers (BME).
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