Augenlasern – Private Krankenkassen müssen Kosten erstatten – Auch für OPs aus der Vergangenheit . CLLB Rechtsanwälte führen zahlreiche Klageverfahren
München, Berlin 20.07.2017 – Es erstaunt die Anwälte von CLLB Rechtsanwälte, wie schwer sich verschiedene private Krankenversicherungen damit tun, die jüngere Rechtsprechung zum Thema Augenlasern zu akzeptieren und die angefallenen Behandlungskosten zu übernehmen. Diverse Gerichte haben entschieden,...
Weiterlesen auf: PresseAnzeiger.de