AachenMünchener muss für Beratungsfehler einer DVAG-Vermittlerin zahlen
Die AachenMünchener muss für die Falschberatung einer DVAG-Vermittlerin zahlen, weil diese im Beratungsgespräch gegenüber einer Kundin Risiken verschwiegen hatte. Das geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe hervor. Dabei ging es auch um die Frage, inwieweit der Versicherer überhaupt für Fehler des DVAG-Vertriebes einstehen muss (OLG Karlsruhe, Urteil vom 31. März 2017, Az.: 12 U 112/16). weiterlesen
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