Waschanlagenbetreiber haftet für querstehendes Auto
Der Betreiber einer Waschanlage muss auch dann für einen Schaden an einem Fahrzeug aufkommen, wenn dieses quer in einer entsprechenden Reinigungsanlage abgestellt wurde. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Mai 2017 entschieden. Nichtsdestotrotz treffe auch die Fahrerin eine erhebliche Mitschuld, urteilten die Richter.
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