Vorsicht, wenn man ein Auto verleiht oder ausleiht
(verpd) Wer einem anderen regelmäßig unentgeltlich sein Auto überlässt, bringt damit nicht zum Ausdruck, dass er auf den Ersatz von Schäden an dem Fahrzeug verzichtet, welche der Entleiher verursacht hat. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor (Az. 15 U 148/15).
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