Versicherung verweigert Schadensregulierung aufgrund Fahrerflucht
Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist ein Autofahrer in einem Waldstück von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Die Kaskoversicherung verweigerte die Zahlung des Schadens. Diese kann die Regulierung des Schadens allerdings nicht ablehnen, indem sie sich darauf beruft, der Fahrer hätte Fahrerflucht wegen des Baumes begangen. Laut der Versicherung sei am Baum ein Schaden von 3.000 Euro entstanden. Der Eigentümer des Baumes sah die Angelegenheit allerdings als unerheblich an und stellte keine Forderung.
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