Transportversicherung: BGH versagt Beweiserleichterungen bei Güterverlust
Der BGH hat mit Beschluss vom 11.01.2017 - IV ZR 74/14 nochmals Folgendes zur Transportversicherung festgehalten: Dem Versicherungsnehmer sind keine Beweiserleichterungen im Hinblick auf Umstände zu gewähren, die sich einerseits der Kenntnis des Versicherers entziehen und die andererseits für den Versicherungsnehmer bei ordnungsgemäßer Dokumentation des Transportvorgangs ohne unzumutbaren Aufwand belegt werden können.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24