Sozialversicherungspflicht: Der Schein trügt oft
Selbstständig oder doch sozialversicherungspflichtig angestellt? Nicht für alle Erwerbstätigen ist die Frage einfach zu beantworten. So hat etwa das Sozialgericht Heilbronn entschieden: Eine im Krankenhaus arbeitende Krankenschwester für Anästhesie und Intensivmedizin ist sozialversicherungspflichtig. Sie ist das, obwohl sie in einem Verbund mit anderen Pflegekräften als „freie Mitarbeiterin“ in verschiedenen Kliniken tätig ist und laut Arbeitsvertrag „kein Arbeitnehmer im Sinne des Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrechtes“ ist (Az. S 10 R 3237/15).
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