Maklerwebsite: Vorsicht bei Werbung mit Kundenbewertungen
Die Veröffentlichung von Kundenbewertungen auf einer Unternehmenswebsite kann Werbung sein, die unter eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fällt. Dies hat das Oberlandesgericht Köln in
Weiterlesen auf: Cash.Print GmbH