Konsequenz der Falschangabe bei Gesundheitsfragen
Der Versicherungsnehmer fordert Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitspolice, da er seine Arbeit nicht länger ausüben kann. Zuvor überprüft der Versicherer noch einmal seinen Gesundheitsstatus und findet dabei Informationen zu verschwiegenen Behandlungen. Zwar gab der Mann eine einmalige MRT-Untersuchung an, doch die Versicherung stößt darauf, dass dies nicht nur einmal vorgekommen ist. Diese Angabe verschwieg der Versicherte im Rahmen seiner Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss. Der Versicherer verweigerte daher die Zahlung und bezichtigt den Versicherten der arglistigen Täuschung.
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