Kfz-Schaden in der Selbstbedienungs-Waschanlage
(verpd) Der Betreiber einer Selbstbedienungs-Autowaschanlage muss grundsätzlich mit einer falschen Positionierung von Fahrzeugen rechnen und dem durch entsprechende Vorkehrungen Rechnung tragen. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem kürzlich getroffenen Urteil entschieden (Az. 2 O 8988/16).
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