Hausratversicherung: Stürmische Entscheidung
Bei einem Sturm waren auf einem Balkon befindliche Hausratgegenstände zerstört worden. Als der Geschädigte deswegen seinen Hausratversicherer in Anspruch nehmen wollte, gab es Streit. Der Fall landete schließlich vor Gericht. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH