Haftpflichtversicherung: Tanzen auf der Bierbank gehört auf Volksfest dazu
Das Tanzen auf einer Bierbank ist ein übliches Verhalten in einem Festzelt. So hat es auch das OLG Stuttgart (16.03.2017-13 U 165/16) gesehen und den Schadenersatzanspruch eines Besuchers gegen einen anderen Besucher abgewiesen. Da es aber stets auf den Einzelfall ankommt und der Streit über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Fehlverhaltens langwierig sein kann, ist eine Privathaftpflichtversicherung jedenfalls eine wichtige Absicherung.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24