Grobe Fahrlässigkeit der Eltern bei zündelndem …

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Grobe Fahrlässigkeit der Eltern bei zündelndem Kind

Die Mutter des Sohnes ließ ihr achtjähriges Kind ins Homeoffice des Vaters, damit es dort Computer spielen konnte. Dort fand das Kind ein Feuerzeug und zündete damit ein Blatt Papier an, worauf sich ein Brand entwickelte, den das Kind nicht mehr löschen konnte. Daraufhin bekam die Frau nur 50 Prozent von ihrer Hausratversicherung des entstandenen Schadens in Höhe von rund 50.000 Euro ersetzt. Die Begründung der Versicherung lautete, dass der Brand grob fahrlässig herbeigeführt worden sei.

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