Fehlerhafte Beratung bleibt durch verjährten Anspruch ohne Konsequenz
Eine Ärztin hatte zur Finanzierung einer Augenarztpraxis eine Kombination aus Darlehensvertrag und Kapitallebensversicherung unterzeichnet. Der Bankberater sicherte zu, dass die Darlehenssumme mit einer Einmalzahlung aus der Lebensversicherung komplett finanziert werden könne. Eine Aufklärung über mögliche Risiken des Finanzierungsmodells unterblieb hierbei allerdings. Die Lebensversicherung entwickelte sich weit schlechter als vom Bankberater versprochen.
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