Ersatz-Versicherungsschutz ist Voraussetzung für Kündigung einer privaten Krankenversicherung
Der Kläger hatte bei dem beklagten Versicherer eine private Krankheitskosten-Vollversicherung abgeschlossen. Er machte von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, als der Versicherer drei Jahre später die Beiträge anhob. Als Nachweis für eine Folgeversicherung legte er seinem Versicherer eine Versicherungsbestätigung eines englischen Versicherers vor. Nach Ansicht des deutschen Versicherers umfasst der bescheinigte Versicherungsschutz nicht die Voraussetzungen des § 193 Absatz 3 VVG. Gemäß diesem darf unter anderem der jährliche Selbstbehalt nicht mehr als 5.000 Euro betragen.
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