Doppelte Haushaltsführung: Möbel und Hausrat doch unbegrenzt absetzbar
Anschaffungskosten für die Einrichtung eines beruflich bedingten Zweithaushalts sind nicht auf den Höchstbetrag von 1 000 Euro begrenzt. Das entschied jetzt das Finanzgericht Düsseldorf (FG Düsseldorf, Az. 13 K 1216/16).
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