Deckungsausschluss in der Forderungsausfallversicherung
Wenn die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) einer Forderungsausfallversicherung nur für die Nichtzahlung nicht bestrittener Forderungen Versicherungsschutz vorsehen, so wird dadurch keine Benachteiligung hervorgerufen. Bestreitet der Schuldner die Forderung, so führt das zu einem Ausschluss der Versicherungsleistung des Versicherers. Das Ziel der Forderungsausfallversicherung ist es, den Versicherungsnehmer vom Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bei einredefreien und unstreitigen Forderungen freizustellen.
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