BGH zur Geltendmachung des Deckungsanspruchs in der D&O-Versicherung
Der BGH hat mit Urteil vom 05.04.2017 - IV ZR 360/15 klargestellt, dass der D&O-Versicherer sich in einem Innenhaftungsfall auf eine Versicherungsbedingung, nach der der Versicherungsschutz nur durch die versicherten Personen geltend gemacht werden kann, nicht berufen kann, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen.
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