BGH-Urteil: Krankenversicherung muss nicht für Eizellspende im Ausland zahlen
Auch wenn Private Krankenversicherungen Behandlungen im EU-Ausland zulassen, müssen sie nicht für eine künstliche Befruchtung mit gespendeten Eizellen aufkommen. Das Verfahren ist in Deutschland verboten.
Weiterlesen auf: SPIEGEL ONLINE GmbH