Beschädigung eines überlassenen Firmenwagens - Greift die Privathaftplichtversicherung?
Gleitet dem Führer eines Pkw beim Aussteigen aus dem Fahrzeug eine Bauschaumflasche aus der Hand und beschädigt der Bauschaum das zuvor geführte Fahrzeug, besteht für den Schaden Deckung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung. Die sog. Benzinklausel steht dem Versicherungsschutz ebenso wenig entgegen wie die sog. Obhutsklausel. Das folgt aus einem Urteil des Landgerichts Hagen vom 31.01.2017 - 9 O 293/15.
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